
AW: Haftungsbeschränkt im Logo einer Webseite Pflicht?
Ertstmal würde ich sehen, ob man XYZ überhaupt verwenden kann oder die andere Firma Namens- und/oder Markenrechte geltend machen kann. Wenn ja stellt sich die Frage gar nicht mehr.
Ansonsten muss man die vollständige Bezeichnung dort angeben, wo es gesetzlich vorgeschrieben ist - das wäre meiner Meinung nach überall da, wo es sichtbar ist. In meta-Tags also eher uninteressant, im Titel der Seite oder im Impressum müsste es auf jeden Fall angegeben sein. Und wems nicht gefällt, der soll sich eine andere Rechtsform raussuchen die schöner aussieht - schließlich richtet sich das Gesetz nicht danach, ob es einem ******er gefällt oder nicht
Die Argumentation, das es "nicht so toll aussieht" ist ziemlich daneben, denn schließlich hat es einen Grund, dass das angegeben werden muss.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.