
AW: Sachmangel bei Produkt aus Internetauktion
Da die Sachmängelgewährleistung nicht ausgeschlossen wurde (ist was anderes als Rücktritt oder Garantie), muss der Verkäufer für den Schaden gerade stehen. Allerdings kann der Verkäufer selbst entscheiden, wie nachgebessert wird. Er kann die Nachbesserung auch komplett ablehnen, allerdings ist der Käufer dann zum Rücktritt berechtigt und kann eventuell Schadensersatz verlangen. Ebenso muss der Verkäufer alle Kosten tragen (Versand etc.)
Worauf der Verkäufer aber nicht eingehen muss, ist die Nachbesserung durch den Käufer.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.