
AW: Online Verleih von privaten Spielen und Filmen erlaubt?
Wenn der Anbieter berechtigt ist, die Filme zu verleihen und nicht gegen Urheberrechte verstoßen wird, steht dem nichts im Wege. Die Prüfung hat aber durch den Betreiber der Seite zu erfolgen, da er im Streitfall auch haftbar ist.
Eine "Delegation" der Haftung ist nicht möglich.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.