
AW: Public Viewing - Event Betreiber - Mindestverzehr
Im Prinzip muss es bekannt sein, es reicht, wenn es vor Betreben der Area bekannt gemacht wird. In der Werbung muss nicht alles stehen.
Und wenn es vorher bekannt ist, kann man die Area meiden (keiner wird gezwungen). Auch ist es möglich, das vorher zu erfragen - wenn Webseiten existieren, existieren auch Ansprechpartner.
Inwieweit das ein "Wettbewerbsvorteil" sein soll sehe ich zwar nicht, ich würde es eher als ein nachteil bezeichnen, aber selbst wenn, können dies nur "Geschädigte" - in dem Fall also Wettbewerber - geltend machen.
Ich kann die Enttäuschung verstehen, aber das nennt sich Marktwirtschaft ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.