
AW: Fragen zu Online-Betting-Pages (Sportwetten)
1. Nein,da Onlien Wetten zu den Glückspielen zählen. Und die sind ohne Genehmigung unetrsagt
2. Weil die entweder im Ausland sitzen oder eine Genehmigung für Glücksspiele haben
3. Die Endung der Domain ist in der Regel (in der Regel) nebensächlich, solange es kein deutscher Betreiber ist.
Grundlage dafür: Regelungen zum Glücksspiel sind nat0nales Recht, udn meines Wissens gibtes keinen Rechtsbereich, der internati0nal unterschiedlicher gehandhabt wird, selbst innerhalb der EU. Eine einheitliche Regelung dafür gibt es nicht.
4. prinzipiell würde ich sagen, das solche kein Problem sind, solange sie keine Werbung darstellen und nicht irgendwie anders gegen Gesetze verstoßen (Anstiftugn u.ä.). Und die Grenze dürfte so fließend sein, dass sicherlich mancher Anwalt gegen die Seite vorgehen würde - ob mit oder ohne Erfolg (meienr Meiung nach eher mit) lass ich einfach mal dahin gestellt, aber rechnen muss man auf jeden Fall damit.
5.1. Ja, wenn es sich um Werbung für Glücksspiel handelt. Eigentlich wie 4.
5.2. Es ist genehmigungspflichtig. Also erst Genehmigung, dann werben 
5.3. Einkünfte aus unerlaubter Tätigkeit - nicht unbedingt was, was das FA freuen dürfte
Aber wenn man die Genehmigugn hat, sind das in der Regel gewerbliche Einkünfte (sonst dürfte man die Genehmigung kaum bekommen) und dann sind sie so zu behandeln. Dann ista uch egal, wofür die Einnahmen wieder eingesetzt werden.
6. Ist schon beantwortet.
Ich persönlich empfele jedem, die Finger davon zu lassen, Glücksspiele sidn etwas, bei dem der deutsche Staat nicht mit spaßen lässt - denn es ist (wie die GEZ, Alkohol- und Tabaksteuer) eine der sichersten Einnahmequellen - und die lässt sich der Staat nicht ohne weiteres nehmen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.