Hallo liebe Leser,
nehmen wir an dass Person A ein Script auf einer Internetseite der Person B platziert hat.
Dieser Script hatte zur Folge das endlos viele Popup- Fenster beim Aufruf der Gästebuchseite angezeigt wurde.
Person A ist und war der Ansicht das dies gegen kein deutsches Gesetz verstößt, ist dies richtig?
Person B fordert nun per Rechtsanwalt eine -übertrieben hohe- Schadensersatzsumme für geleistete Arbeit in Form von:
- schließen der Sicherheitslücke
- helfen von Besuchern der Seite, welche die Popup- Fenster nicht schließen konnten
Da der Script lediglich Popup Fenster erzeugt hat, ist in den Augen des Users A kein Schaden entstanden, bzw. hat sich Person A nicht der Computersabotage gemäß §303b schuldig gemacht.
Ist dies korrekt, oder fällt das einfügen von endlos vielen Popup- Fenstern in irgendeiner Form strafbar?
Wenn Person A keiner Straftat schuldig ist, ist die Schadensersatzforderung einfach abzulehnen, oder würde ein Richter der Forderung von Person B zustimmen auch wenn Person A sich nicht strafbar gemacht hat?
Würde mich freuen eure allgemeinen Erfahrungen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen FreakiS