Hallo !
Ich hätte eine allgemeine Frage zum diesem Thema. Ich kann mir vorstellen
das diese Themen schon oft durchgekaut wurden, jedoch konnte ich nichts finden was genau diesem Beispiel entspreche.
Angenommen eine Firma A besitzt seit 10 Jahren die Domain
WortB-WortA.de und hat ungefähr im selben Zeitraum eine Wort-
marke darauf angemeldet die da lautet WortB-WortA. Diese Firma
betreibt einen aktiven Onlineshop für Produkte die sich verständlicherweise mit diesen beiden Wörtern beschreiben lassen.
Der Firmenname jedoch enthält keines der genannten Wörter der Domain.
Weiterhin besitzt diese Firma einige Abwandlungen der Domain
WortB-WortA.de. Das wären beispielsweise:
WortBWortA.de
WortA-WortB.de
Die einzige Domain die Firma nicht besitzt ist die von ihr begehrte
WortAWortB.de also das umgedrehte Gegenstück zu der von der Firma
aktiv genutzen Domain WortB-WortA.de ohne Bindestrich.
Nun kommt Person B durch Zufall in den Besitz der Domain WortAWortB.de.
Inwiefern hat Person B Anspruch auf diese Domain bzw.
kann Firma A die Domain für sich beanspruchen.
Weiterhin sei angemerkt das es sich bei den Wörtern A und B um gewöhnliche Worte. Es sind keine Markennamen wie N*ike, C*caC*la oder ähnliches.
Eure diesbezüglich würde mich sehr interessieren. Ich hab zwar schon ein paar ähnliche Fälle gefunden nichts was ich speziell hiermit vergleichen könnte.
Gruß
Tiborius