
AW: Steuernummer & Rechnungen
Ich möchte eine Rechnung austellen (es geht um eine Dienstleistung im Bereich ******/Gestaltung), habe allerdings kein Gewerbe. Darf ich das überhaupt
Ja, man darf auch private Rechnungen ausstellen, aber man darf dann keine MWSt ausweisen (das ist für denjenigen interessant, der die Rechnung bekommt, da der keine VSt geltend machen kann)
(ich habe irgendwo mal gelesen das man "private"-Rechnungen bis zu einem jährlichen Höchstumsatz von 17.500€ austellen darf)?
Das ist völlig falsch. Aber interessant finde ich die Formulierung "hab ich mal irgendwo gelesen" für Aussagen, die meistens jeglicher Grundlage entbehren
Also wie gesagt: Unsinn.
Da auf eine solche Rechnung meine Steuernummer drauf muss wie ich annehme
Sie muss nur bei gewerblichen Rechnugnen drauf.
Insgesamt stellt sich aber die Frage, ob es sich hier nicht tatsächlich um gewerbliche Tätigkeit handelt. Zumindest wenn der Empfänger eine Firma ist und die Rechnung als Betriebsausgabe geltend macht, dürfte mit einer Überprüfung durch das Finanzamt in Frage kommen - dann kann es sehr teuer werden, wenn man gewerblich tätig wird ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben (nach der Anmeldung bekommt man übrigens auch die Steuernumer).
Aber egal ob Gewerbe oder nicht, auf jeden Fall ist der Betrag auf der nächsten Einkommenssteuererklärung anzugeben, aund auch dann wird das Finanzamt hellhörig. Man sollte sich das Schreiben einer Rechnung für eine einmalige "Gefälligkeit" also sehr stark überlegen. Trotzdem sollte man den Nachweis des Bestehens einer Forderung haben
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.