
AW: Notebook bei eBay gekauft
Sicherlich kannst du es zurückgeben, wenn eine rechtliche Grundlage besteht. Für den verursachten Schaden wirst du allerdings aufkommen müssen, udn ein Kratzer auf dem Display ist sicherlich nicht unerheblich.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.