
AW: Unerlaubte Benutzung von Logogramm
ausserdem exisitert kein richtiger vertrag außer dem e-mail verkehr.
Verträge können auch mündlich abgeschlosen werden, es gibt dafür kein Formerfordernis. Ob ein vertrag entstanden ist, müsste man anhand des Einzelfalls sehen.
ausserdem würde ich gerne wissen wie ich den urheber der seite rausfinde - ich habe über die URL schon den besitzer des Servers ermittelt - ist er verpflichtet mir in diesem fall den BEsitzer der URL zu sagen?
Eine Webseite hat (normalerweise) ein Impressum. Das ist der erste Ansprechpartner. Gibt es das nicht, kann man sich an den Inhaber der Domain wenden, den kann man über eine Whois Datenbank erfragen. Und bringt das kein Ergebnis, kann man die Daten über ein Strafverfahren (z.B. wegen Verletzung des Urheberrechts) ermitteln lassen. Aber dfer Betreiber der Server ist (dir gegenüber) weder zur Herausgabe der Daten verpflichtet, noch dürfte er das ohne Zustimmung.
die frage ist nun, was ich am besten machen soll und ob es sich lohnt einen anwalt einzuschalten.
Wenn man ein klein wenig Ahnung hat, kann man das schon allein. Ansonsten muss man zu einem Anwalt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.