
AW: Fragen zum Onlineshop
Und zwar habe ich gehört, sobald man einen Online-Shop hat, gilt das als Gewerbe.
So global kann man das zwar nicht sagen, aber im Prinzip ist das so.
Muss das Arbeitsamt (ARGE) darüber benachrichtigt werden? ... auch wenn man arbeitslos ist?
Als Arbeitsloser auch Hartz IV) kann man durch eine Tätigkeit (auch wenn sie keinen Gewinn abwirft) den kompletten Anspruch verlieren. Also einfach VORHER beim AA informieren, die geben dann ganz konkret Auskunft, was erlaubt ist, was nicht.
Ab welchem Betrag muss man die Gewinne versteuern?
Muss sonst noch irgendwas beachtet werden, z.B. muss das Finanzamt darüber auch informiert werden
Und dann such dir gleich nnoch jemanden, der dir erklärt, was es bedeutet ein gewerbe zu führen (Anmeldungen, Buchhaltung, Steuererklärungen, Informationspflichten ... die Liste ist fast "unendlich" ...) Und da sopielt es auch keine Rolle, ob man Gewinn macht. Allein die Absicht reicht völlig aus.
Ich betreibe nämlich einen Shop, wo ich Perlenketten selbst herstelle, also nicht immer Gewinn habe.
Dann solltest du dich schnell kundig machen. denn wenn das "herauskommt" verlangen die Ämter ihre Gelder zurück ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.