
AW: Online Shop als Kleingewerbe - viele Probleme!!
Zunächst vorweg: Ich habe deine persönlichen Angaben entfernt - mit sowas solltest du im Internet sehr vorsichtig sein. Das interessiert im Zusammenhang mit der Frage nicht, deswegen ist es überflüssig ... Wenn du damit Probleme hast, kann ich dir das gern persönlich etwas näher erläutern.
Und noch was: Dieses Forum darf (und kann) dir nicht konkrete Tipps geben oder was sagen, was richtig ist oder nicht. Im Forum kann die Problematik nur allgemein erörtert werden.
zu 1. Das Widerrufsrecht - auch die Erklärung des Ausschlusses - hat nur in den AGB nichts verloren. Diese muss zu jedem Vertrag separat erfolgen. Muster der Widerrufsbelehrung sind im Gesetz verankert, an die sollte man sich halten. Auch die bald gültige Änderung. Infos dazu findest du hier
[url]http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/6281-neue-widerrufsbelehrung-juni-2010.html[/url]
oder beim Anwalt deiner Wahl.
Und einen Ausschluss solltest du immer deutlich darstellen. Was das och oder Verschrieben angeht: Das sind Sachmängel, die haben mit einem Widerruf nichts zu tun, das ist ein völlig anderer Rechtsgrund und ein anderer sich daraus ergebender Anspruch.
zu 2. Das hängt von deiner Rechtsform ab. Da ich annehme, dass du noch nie was davon gehört hast, wirst du ein Einzelunternehmen haben. Das be3deutet, dass dein Firmenname dein natürlicher Name mit ausgeschriebenem Vor- und Zuname ist. Ein "Synonym" gibt es für Firmen nicht, bestenfalls Firmennamen. Und diese müssten, damit man sie als Firmennezeichnung verwenden darf, in einem Register eingetragen werden. Welches das ist und welche Bezeichnung dann erforderlich wäre (e.K., UG, GmbH ...) ist von der Rechtsform abhängig. Sicherlich darf man einen "Zusatz" verwnden, aber dieser ist nicht der Firmenname udn man darf ihn nicht ohne den Firmennamen (also den natürlichen Namen) verwenden.
zu 3. Das soll es schon gegeben haben. Ausschließen kann man das nicht, die Frage ist nur, inwieweit eine abmahnung rechtens wäre. Aber selbst wenn sie es nicht ist, hat man erstmal den Ärger am Hals. Hier helfen dann meistens nur Anwälte. Wenn möglich sollte man derartige Probleme von vornherein ausschließen - oder man geht das Risiko bewußt ein.
zu 4. Das ist genau im § 5 TMG dargelegt.
[url]http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html[/url]
Ansonsten kann st du auch den Impressumsgenerator verwenden.
[url]http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html[/url]
Und anstelle der UStID sollte dann der Hinweis auf die Verwendung der Kleinunternehmerregelung stehen.
zu 5. Definitiv ja. Und der inhalt der Rechnungen ist auch genau vorgeschrieben. Bei einigen Finanzämtern erhälst du dazu Merkblätter. Ansonsten findest du die Info in entsprechenden Gesetzen.
zu 6. Eine solche globale Aussage kann rechtswidrig sein (es ist immer vom Grund abhängig). Aus diesem Grund wäre sie nichtig und könnte zu (berechtigten) Abmahnungen führen.
zu 7. Das hab ich zwar noch nicht gehört, aber inhaltlich macht es durchaus Sinn, in der Ich-Form zu schreiben, wenn man allein ist. Ansonsten kann man auch alles unpersönlich formulieren, dann umgeht man das Problem.
Da ich merke, dass bei dir grundlegende Dinge nicht klar sind, empfehle ich dir unbedingt, Hilfe in Anspruch zu nhehmen. Ideal wäre ein Anwalt (da dieser für seine Aussagen haftet), aber man kann sich auch andere Hilfe suchen (Gründerzentren, Consulting ...), die können, die richtige Firmas vorausgesetzt, im Rahmen der Beratung auch rechtliche Tipps geben. Auf jeden Fall wird das ganze aber nicht kostenlos sein ..
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.