
AW: Stornierungs Problem Hilfe!!!
Prinzipiell ja, wenn tatsächlich ein Irrtum vorliegt (§275 BGB). Das muss man im Einzelfall sehen.
Auch muss im Einzelfall geprüft werden, ob bereits ein vertrag geschlossen wurde (nur das Zusenden der Informationen allein reicht nicht).
Wenn es dir das wert ist, solltest du jemanden zu Rate ziehen, der dir im Einzelfall helfen kann. Das dürfen nach rechtsdienstleistungsgesetz in Deutschland nur berechtigte Personen (i.d.R. Anwälte)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.