
AW: Anzeige wegen Warenkreditbetruges
Die Antwort ist relativ einfach: Wenn du deswegen nochmal verurteilt wirst, dürfte sich die Bewährung erledigt haben.
Allerdings werden ganz normale Ermittlungen geführt, aber wenn du irgendwie nachweisen könntest, dass du bezahlt hast (z.B. Kontonummer angeben, dann kann dort geprüft werden, ob eingezahlt wurde), wird das Verfahren bestimmt eingestellt.
Wobei ich persönlich die zweite Zahlung schon als kritisch einschätze, denn wer bezahlt schon zweimal? Wenn man Recht hat, wird man das auch zu verteidigen wissen. Also als Ermittler würde (auch in bezug auf die Vorgeschichte) ich an dem Wahrheitsgehalt der Geschichte mit der Bezahlung stark zweifeln und die "Beweise" ganz genau prüfen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.