
AW: frage zum uhrheberrecht...
also mein verständnis geht in die Richtung
die Bilder die du zu ihm geschickt hast ist legal,es kann entstanden sein unter... eh das ist meine beste Freundin, also rein privat.
wer allerdings diese Bilder in eine HP stellt ist dies zustimmungs pflichtig dessen Freudin von dir.
Sie kann also klagen ,nur Sie , und gegen den Besitzer der HP dessen veröffendlichung angehn.
p.s.
unter uns gesagt man zeigt gerne Bilder von Freundin/en u.s.w. aber bitte nicht unter der Hand überlassen
es ist immer was Persönliches und sollte so auch sein und bleiben.
missbrauch dann ausgeschloßen