Hallo,
folgender Fall:
Man bestellt von einem Verlag für Beratungsliteratur ein Buch, bezahlt es per Nachnahme. Dann stellt man fest, dass das Buch absolut stümüerhaft und nutzlos ist, man gebraucht sein Widerrufsrecht. Das Buch wird zurückgeschickt.
Es kommt ein Brief, der Betrag werde zurückerstatttet, allerdings solle man sich ein wenig gedulden. Man hat Geduld, vergisst die Sache.
10 Monate später stößt man in seinen Unterlagen auf dieses Schreiben, kontrolliert die Kontoauszüge der betreffenden Zeit und stellt fest, dass das Geld nie eingegangen ist.
Kann man das beweisen? Man hat ja als Beweis lediglich KEINEN Kontoauszug (der Verlag könnte ja sagen, man hätte einfach den betreffenden Kontoauszug "verschlampt")
Ist es zu spät (10 Monate?) um etwas zu unternehmen?