
AW: Programmierung von Handelssystemen + Haftungssausschluss
1.
Ist es möglich, dass ich dem Kunde vor einem Programmierauftrag einen Haftungsausschluss zusende, den er dann mit der Auftragserteilung unterschreibt.
Möglich ist es, nur inwiefern das relevant ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
In diesen Haftungsausschluss würde ich schreiben, dass die Software nur für den Demoaccount zum Test der eigenen Strategie gedacht ist und sie nur auf eigenes Risiko hin im realen Handel verwendet werden darf?
Einen solchen Passus würde ich problematisch sehen. Wenn die Software dafür vorgesheen ist, am realen Markt zu ahndeln, muss sie auch dafür geeignet sein. Eine Bemerkung "du kannst damit handeln, aber eigentlich geht es nicht" ist ein Widerspruch an sich und muss nicht akzeptiert werden.
2.
Oder ist es "sicherer", die Software als ungetestetes Programm zu verkaufen, und der Kunde verpflichtet sich es vor dem Einsatz ausgibig auf ihre Funktion hin zu testen. Falls noch ein Fehler in der Programmierung auftritt, würde ich ihn kostenlos nachbessern.
Ist genau das gleiche. Wenn sie ungetestet ist, darf man sie nicht für diesen Zweck verkaufen.
3.
Was wäre, wenn der Kunde das von mir programmierte System weiterverkauft und dessen Kunde durch dieses Programm finanziellen Schaden erleidet. Wer haftet dann dafür? Ich als Programmiererin, oder mein Kunde als Verkäufer des Systems?
Der Verursacher. Wenne s ein Problem der Software ist, also der Hersteller, nicht der Verkäufer.
4.
Wenn ihr nur einen bestimmten Betrag zur Verfügung habt, würdet ihr es für einen Anwalt und den Haftungsausschluss ausgeben, oder für eine IT-Haftpflichtversicherung?
Ich würde überhaupt erstmal einen Anwalt fragen. Denn mit derartigen Zweifeln sollte man meiner Meinung nach die Finger davon lassen. Entweder man ist von dem überzeugt, was man tut, oder man lässt die Finger davon.
Zum Thema IT-Haftpflicht: "Interessant" finde ich die Abzockerangebote auf dem Markt schon. Denn wenn man sich anschaut, was die wirklich abdecken, fragt man sich, wofür man das Geld ausgeben soll ...
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