
AW: Weitergabe persönlicher Daten mit Zustimmung desjenigen?
Bisschen naiv gedacht - hast du schon bei anderen Projekten nach E-Mailadressen geschaut und die dann auf die Blacklist getan? Würdest du einer solchen Quelle überhaupt vertrauen?
Abgesehen davon könnte man die AGB Klausel vllt. für nichtig erklären, da sie überraschend sein könnte. Abgesehn davon, dass es dann auch an der ernsthaften Einwilligung fehlt.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.