Guten Tag,
Sage wir jemand sucht einen Dienstleister für einen Programmiersache über my hammer.
Dieser jemand veranschlagt für die Dienstleistung 10 Stunden.
Es meldet sich jemand und der Auftraggeber vergibt an ihn bei my hammer den Auftrag.
Der Auftraggeber will sich mit dem Dienstleister treffen, zwecks genauer Besprechung und Kostenvoranschlag, was der Dienstleister aber partout nicht will.
Nun schlägt der Dienstleister trotz massiver Bedenken des Auftragsgebers, eine wesentlich aufwendigere Umsetzung vor.
Der Auftraggeber mailt zurück "Ok, wenn ihr "euch spielen wollt" bitte! aber nicht um mein Geld.
Wenn es allerdings so wird, wie ihr sagt, dann verdopple ich den Stundenbetrag".
Der Dienstleister werkt nun eine Zeit X , woher soll der Auftraggeber wissen wieviel, und liefert ein katastophales Ergebnis nach dem anderen ab.
Der Auftraggeber mailt immer wieder DAS WOLLTE ICH NICHT, aber der Dienstleister macht immer weiter.
Schlussendlich mailt der Auftraggeber dem Dienstleister, weil er sich schon lange verarscht fühlt, "ja wunderbar, alles bestens, USW.
In Wahrheit ist das Produkt natürlich unbrauchbar.
Als dann der Dienstleister eine Rechnung über den in Aussicht gestellten doppelten Betrag senden will, stellt der Auftraggeber natürlich die Sache klar und bietet an, für das unbrauchbare Produkt den in my hammer ausgewiesenen Betrag, also den halben Rechnungsbetrag zu bezahlen.
Der Dienstleister dreht nun durch und droht mit Klage, weil angeblich alleine der Mailverkehr ausreicht um die Forderung zu rechtfertigen.
Kann es sein, dass sich auch nur irgendeine Rechtsverbindlichkeit aufgrund dieses Vorgehens ergibt?
Keine Besprechung, kein Kostenvoranschlag, keine Unterschrift.......
Mit freundlichen Gruß