
AW: Computerspiele als minderjähirger verkaufen
Zunächst ist erstmal die FDrage, ob der 14 Jährige ein Gewerbe bekommt. So einfach ist das nämlich gar nicht.
Und dann dürfte es eigentlich unmöglich für ihn sein, die Spiele zu kaufen - somit kann er sie nicht weiter verkaufen
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.