
AW: Internetseite mit Berichten
wenn man eine Internetseite betreibt und darauf Berichte und Fotos veröffentlicht z.B. von Veranstaltungen, dann muss man ja Autor und (C)-Inhaber von Text /Fotos angeben.
Wo hast du denn das her ? Man braucht die Zustimmung des Urhebers (ein © gibt es im deutschen Recht übrigens nicht, da heißt das Urheberrecht).
Und was die Kennzeichnung der Urheberschaft regelt das UrhG das ganz genau:
UrhG § 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Also entscheidet der Urheber ganz allein, ob und wie die urheberschaft zu kennzeichnen ist. Wenn er keine Kennzeichnung will, dann gibt es eben keine.
Es geht vor allem darum, daß wir einen Bericht veröffentlicht haben, ohne (C) anzugeben. Dem Autor ist das egal - der beschwert sich nciht, aber jemand anders beschwert sich, daß nicht ersichtlich ist, von wem der Bericht stammt. Diese Person wirft uns vor, daß wir hier den Autor udn den (C)-Inhaber der Fotos angeben MÜSSEn, weil das gesetzlcih vorgeschrieben ist.
Die Person sollte sich mal kundig machen ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.