
AW: Urheberrecht an Fachbegriffen
Ein Urheberrecht an Begriffen gibt es schon mal nicht, das gibt es nur für Werke. Und ein solches könnte eine Zusammenstellung von verschiedenen Begriffen in Form einer Webseite oder einer Datenbank durchaus sein und wäre als solche geschützt (ähnlich dem Telefonbuch, während einzelne Einträge keinen Schutz genießen)
und wenn ja, könnte man das rechtswirksam nachweisen
Ja, anhand von Besonderheiten der Auflistung (Reihenfolge, "zufällige" Tippfehler, Buchstabendreher, Sonderzeichen ...). Entsprechen "gefährdete" Dastenbanken werden i.d.R. auch so "gekennzeichnet".
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.