Hallo,
inwieweit müssen fertige Templates geändert werden, damit man sie als seine eigenen bezeichnen darf. Müssen alle Grafiken abgeändert werden, der Code umgeschrieben werden oder auch Tabellenbreite etc. verändert werden?
Gruß
Hallo,
inwieweit müssen fertige Templates geändert werden, damit man sie als seine eigenen bezeichnen darf. Müssen alle Grafiken abgeändert werden, der Code umgeschrieben werden oder auch Tabellenbreite etc. verändert werden?
Gruß
Selbst das wäre immer noch eine Bearbeitung udn somit müsste der Urheber dem zustimmen (ich geh mal von Templates aus, deren Layout dem Urheberschutz unterliegt).Müssen alle Grafiken abgeändert werden, der Code umgeschrieben werden oder auch Tabellenbreite etc. verändert werden?
Abgesehen davon: Wenn man all dies tut, kann man sich auch gleich ein eigenes Template bauen ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
OK. Aber ich darf ein eigenes Template schreiben, was einem geschütztem sehr ähnlich sieht? Natürlich eigene Grafiken etc verwenden...
Kommt darauf an. Wenn es ein "Plagiat" ist, auch nicht.
Die Frage kann aber nur im Einzelfall entscheiden werden. Man sollte einfach die Finger von sowas lassen - oder mit dem Risiko leben.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.