
AW: Unerwünschte Domainweiterleitung
Wieso B für den Inhaber gehalten werden soll, ist mir unklar. Ansonsten würde ich sagen, A muss sehen, wie er da raus kommt, er hat das schließlich selbst veranlasst (mehr oder weniger).
Aber Gesetze für solche Fälle gibt es nicht
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.