
AW: Mangelhafte Ware - Gewerb. Verkäufer verweigert Gewährleistung und Widerruf
Bei gebrauchten Waren kann durchaus Garantie und Rücknahme auch von gewerblichen Händlern ausgeschlossen werden. Ebenso kann es her Sonderregelungen für den Woiderruf geben - was die Belehrung angeht, das muss man im Einzelfall beurteilen, dass kann ich hier nicht beurteilen.
Ich würde also das Hinzuziehen eines Fachmanns (Anwalt) empfehlen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.