Hallo zusammen,
wenn eine Rechtschutzversicherung dem Kunden kündigt wegen eines Schadenfalls z.B. Kündigung durch den Arbeitgeber im Feb 2010 angedroht wurde, Kunde beauftragt einen Anwalt, Versicherung gibt Deckungszusage und Versicherung kündigt dem Kunden kurz darauf in einer Frist von 4 Wochen im laufenden Verfahren und will auch die Kosten vom Anwalt z.B. Kündigungsschutzklage nicht übernehmen da die Kündigung durch den Arbeitgeber erst im April 2010 ausgesprochen wurde also Zeitgleich nach der ausgeprochenen Kündigung des Vertrages eingereicht wurde, was kann man da tun?
MfG
Marinus