Darf man Markennamen filmen, z.B. auf Lebensmittelverpackungen, etc. im Einkaufsladen und dann das Video z.b. auf youtube hochladen?
Darf man Markennamen filmen, z.B. auf Lebensmittelverpackungen, etc. im Einkaufsladen und dann das Video z.b. auf youtube hochladen?
Wenn es kein Missbrauch der Marke ist und die Aufnahmen an einem öffentlichen Ort erfolgen (bei Supermärkten ist das zum Teil fraglich, da das Grundstück in der Regel "privat" ist), sollte es keine Probleme geben. Aber das muss immer im Einzelfall beurteilt werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Falsch gedachtAusserdem ist ein Supermarkt öffentlich und nicht privat (denke ich mal)Das Gelände des Supermarkts hat einen Eigentümer - und auch der Supermarkt. Der kann Eigentum sein, gepachtet, gemietet ... Aber es ist kein öffentliches Gelände wie ein Stadtparkt o.ä.
Der Eigentümer kann auch eine Firma sein, dann ist es zwar nicht "privat" im umgangssprachlichen Sinne sondern "gewerblich", aber der Supermarkt ist trotzdem Eigentum eines Anderen, der bestimmen kann, was hier passiert oder nicht. z.B. äußert sich das auch in dem hausrecht, nachdem der Eigentümer/Besitzer bestimmen kann, was da passiert oder nicht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
ok, danke für die Info.