Hallo,
ich möchte auf meinem Forum werbung von z.b Google oder Amazon einbinden. Die Einnahmen möchte ich für ein eigenes Domain oder für ein Backup verwenden.
Muss ich diese Einahmen versteuern?
Könnt ihr mir da weiter helfen?
Hallo,
ich möchte auf meinem Forum werbung von z.b Google oder Amazon einbinden. Die Einnahmen möchte ich für ein eigenes Domain oder für ein Backup verwenden.
Muss ich diese Einahmen versteuern?
Könnt ihr mir da weiter helfen?
Kommt darauf an, ob es gewerbliche Einnahmen sind. Wovon man ausgehen könnte. Dann ist das "Versteuern" das kleinste Problem![]()
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Was heißt gewerbliche einnahmen. Ich möchte mir halt mit dem geld ein backup leisten!
Wenn man auf Dauer mit Gewinnabsicht handelt.Was heißt gewerbliche einnahmen.Da hier offensichtlich mehr als die Kosten reinkommen, kann vonm Gewinn ausgegangen werden (sonst könnte man sich nichts "leisten"). Also könnte es durchaus gewerblich sein.Ich möchte mir halt mit dem geld ein backup leisten!
Mein Tipp: Beim zuständigen Amt für Gewerbe (Gemeinde) oder Finanzamt vorsprechen (kostenlos) oder sich einen Berater suchen, der sich damit auskennt (das kostet normalerweise Geld).
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Selbstverständlich müssen solche Einnahmen versteuert werden. Alle Einkünfte muß man versteuern, sofern sie nicht ausdrücklich vom EStG steuerfrei gestellt werden.
Ob die Einnahmen dabei nun "gewerblich" erzielt werden oder nicht, ist wurscht wie wumpe - auch Freiberufler und "Privatleute" müssen Einkünfte versteuern.
Ob der Freibetrag für steuerfreie Nebeneinkünfte für Angestellte solche Einkünfte abdeckt, müsste man im Einzelfall prüfen. In der Steuererklärung angegeben werden müssen sie auf jeden Fall.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Müssen sie nicht unbedingt. Es gibt einen Freibetrag für Einkünfte sofern diese nicht gewerblicher Art sind (oder als Freiberufler), wenn man den nicht überschreitet muss man gar keine angeben.Ob der Freibetrag für steuerfreie Nebeneinkünfte für Angestellte solche Einkünfte abdeckt, müsste man im Einzelfall prüfen. In der Steuererklärung angegeben werden müssen sie auf jeden Fall.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.