
AW: Besitzerwechsel - darf man Objektfotos trotzdem veröffentlichen?
Ich wüsste nicht, auf welcher Basis die Abbildungen verboten werden sollen. Eigentumsrecht beinhaltet meines Wissens kein ausschließliches Abbildungsrecht. Und das "rercht am eigenen Bild" trifft hier auch nicht zu, da es sich ja nicht um die Personen handelt, die abgebildet werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.