Hallo,
also ich habe ein Laptop bei ebay angeboten. Ich konnte ihn nur 15min benutzen, danach ist er einfach ausgegangen und ging dann auch nicht mehr. Daher hab ich in der Auktion genau das beschrieben was mir passiert ist (ihn kurz benuzt, dann ausgegangen) und dann den vermerk, weil ich nicht weiß was alles nicht funktioniert ausdrücklich als DEFEKT abzugeben. Das habe ich auch noch in roter Farbe geschrieben, dass es jeder sofort sieht. Ebenfalls habe ich natürliche Garantie und Rücknahme ausgeschlossen wie bei jeder Auktion.
Jetzt will der Käufer sein Geld zurück, da auf Notebook das Betriebssystem fehle und das eine arglistige täuschung sei. Ich hab um solche Streitereien zu vermeiden ja eigendlich das Gerät als defekt verkauft. Der Käufer droht natürlich auch mit Anwalt.
Bin ich im Recht und kann dem gelassen entgegen sehen???