
AW: Musikeinspielung auf passwortgesicherter Webseite
Meiner Meinung nach dürfte hier keine Urheberrechtsverletzung vorliegen, da die auf dieser Seite enthaltene Musik nicht öffentlich verbreitet wird (begrenzter Zugriff von Personen - in diesem Fall nur eine Person).
Doch. Denn "Veröffentlicht" ist nicht mit "Zugänglich" gleichzusetzen. Veröffentlicht ist das Werk bereits, wenn es über die private Nutzung hinaus geht. Das kannst du aber auch in anderen Themen des Forums finden, deswegen gehe ich hier nicht weiter drauf ein.
Weiter bin ich der Meinung dass man sich in diesem Falle ein Impressum bzw. einen Disclaimer sparen kann, ebenso weil es sich um keine Webseite handelt, die für die Öffentlichkeit bestimmt ist...
Ob sie dafür bestimmt ist ode rnicht, ist egal, es komt darauf an,. was sie ist. Und da sie jeder besuchen kann ...
Unterliege ich einem Irrtum?
Ja.
Und zum Schluss noch ein Logikspiel: Wenn das Werk wirklich niemandem zugänglich wäre, wie könnte der Urheber dann davon Wind bekommen? Denn nur er wäre berechtigt, dagegen vorzugehen ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.