
AW: Impressum - Angaben auf Anfrage?
In § 5 TMG steht ja genau drin welche Informationen du angeben musst. Scheitert ja schon daran, dass du die Informationen gar nicht angibst.
Aber auch sonst wird in § 5 TMG verlangt, dass die Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ". Spätestens hier scheitert es, wenn man die Informationen verkürzt.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.