
AW: Onlineshop mit "Demoartikeln" für SEO-Zwecke
Selbst wenn der Shop "geschlossen" ist, müssen alle erforderlichen Angaben gemacht werden (Impressum, Preisangabeverordnungen, Regelungen und Urteile zu Preisangaben).
Und da hier (wenn auch zukünftig) von gewerblichem Handeln auszugehen ist, sollte man sich auch darum bereits kümmern.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.