
AW: Herausgabe von IP legal?
Natürlich fällt es unter Datenschutz ihre IP´s
nur wenn wie hier erwähnen Staatsanwälten ermitteln,besser gesagt BKA /LKA
machen diese Arbeit,dann müssen die Provider Daten herausrücken ohne zu zögern.
Dazu zu sagen noch,wenn Sie ins Netz gehen,bekommen sie eine zugeordnete IP addy
dies speichert der Betreiber mit ihrem persönlichen Zugangsdaten ab.(telefon und ihre Adresse)
Nur Hompagebetreiber (chat/forum) bekommen dies nicht,sie können zwar ihre IP ausfindig machen,aber bekommen keine rein Persönlichen Zugangsdaten.
Wenn aber vorrausgesetzt Sie haben sich unter ein Pseudonym-name in einem Chat/Forum eingeloogt (drüfen sie nur nicht bei Aktionshäuser u.s.w.) und ein Admin nennt ihren Tatsächlichen Namen,macht sich dieser Strafbar.
Denkmal ihnen und den andern hier etwas Aufklärung hier geschrieben zu haben.
Seilschaft BlackPanders