
AW: Communityuser verstorben; Was passiert mit dem Profil?
Es verletzt nicht die Menschenwürde. Allerdings käme unter Umständen § 22 KunstUrhG in Betracht, der besagt, dass die Einwilligung für die Veröffentlichung eines Bildes eines Verstorbenen, von einem Angehörigen gegeben werden muss (10 Jahre nach dem Tode).
Ich weiß nur nicht, ob die Einwilligung (Lebender lädt Bild von sich selbst hoch) durch den Tod erloschen ist bzw. ob Angehörige die vom Verstorbenen gegebene Einwilligung widerrufen können.