
AW: Domain- und Markenrecht, jemand hat meine Domain als Marke registriert, was nun?
Zunächst sollte man keine schlafenden Hunde wecken. Solange die Seite wirklich ausschließlich privat genutzt wird (also auch keine Foren u.ä.), dann hat der Markeninhaber eigentlich keine Anspruchsgrundlage.
Heißt aber nicht, dass er nicht auch versuchen wird, die Domain auf dem Weg der Abmahnung zu bekommen - allerdings dürfte das unter der o.g. Voraussetzung nicht erfolgreich sein. Und selbst wenn, er kann bestenfalls die Unetrlassung der Nutzung fordern, eine Herausgabe kann nur in Ausnahmefällen (z.B. notorisch bekannte Marken) gefordert werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.