
AW: Fotos kostenlos anbieten - Regeln, Urheberrecht
Können wir Webseitenbetreibern, die sich nicht an diese einfachen Regeln halten, eine Rechnung schicken?. Wie ein erhöhtes Beförderungsentgeld, wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird.
Ganz so einfach ist das nicht
Um bei dem Vergleich zu bleiben: Wer schwarz fährt, ist einen Vertrag eingegangen und leistet nicht. Die Strafe ist ihm anhand der Beförderungsbedingungen bekannt.
Eine Rechnung würde also voraussetzen, dass
- der Verletzer der Regeln einen Vetrag eingegangen ist und den Bedingungen (auch der "Strafandrohung") zugestimmt hat
- die Höhe und Art der "Strafe" vorher genau festgelegt ist und der Verletzer auch dem zugestimmt hat.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.