
AW: One-Click-Hoster Links abspeichern
wenn man Links von sogenannten One-Click-Hostern (Rapidshare und co) in einer Datenbank abspeichert ohne sie anderen zugänglich zu machen (Anwender können diese nicht sehen) macht man sich dann strafbar?
Wenn diese dort rechtswidrig angboten wird, ja (zumindest nach dem Gesetz - Download aus offensichtlich rechtswidriger Quelle)
Darf man sie zur internen Verarbeitung (z.B. um einen Löschantrag dieser Datei zu beantragen) in einer Datenbank abspeichern, obwohl man weiß / die Vermutung hat, dass die Links auf urheberrechtlich geschütztes Material verweist oder bräuchte man die schriftliche Zustimmung der Urheber ?
Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken (auch Software) bedarf immer der Zustimmung des Urhebers, außer es erfolgt eine ausschließlich private Nutzung (Privatkopie). Allerdings muss man beachten, wo man das Werk her hat (siehe oben)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.