
AW: Fehler in eBay-Auktion, daher "falscher" Artikel geliefert. Was tun?
Kann er, allerdings schließt §275 BGB Schadensersatz nicht aus 
Der Käufer hat durchaus Anspruch auf die beschriebene Ware.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.