
AW: Gekaufte Bilder! Welche Lizenz braucht man um rechtlich keine probleme zu bekomme
Etwas vage formuliert.
UrhG § 31 (5)
Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. [...]
Also für uns jetz etwas schwer zu sagen auf was da genau läuft jetz.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.