
AW: Domainwechsel Inhaber per Haftbefehl gesucht
Das der Inhaber per Haftbefehl gesucht wird oder in Haft sitzt ist kein Löschungsgrund 
Wäre er falsch, kann man das dem Rigistrar melden. der überprüft das dann und gibt (nach einer gewissen Zeit) die Domain wieder frei, wenn die Daten nicht verifiziert werden konnten.
Allerdings gibt es hier einen Haken: die Domain wird vor der Freigabe gekennzeichnet (Closed). Es gibt Dienste, die sich darauf spezialisiert haben, diese Domains zu finden und sobald sie frei wird zu registrieren (durch entsprechende wiederholte Requests). Die Wahrscheinlichkeit, dass man an derart frei gewordene Domains kommt ist sehr gering.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.