
AW: Kauf bei Amazon - Inkasso trotz bezahlter Rechnung
Darf Amazon meine Daten an ein Inkassobüro weitergeben, obwohl der Betrag längst bezahlt wurde?
Ja, wenn dies nicht erkannt wurde. Da Inkassobüros normalerweise einigen Vorlauf haben, kann das durchaus schon Ende Februar passiert sein, so dass die zu diesem Zeitpunkt noch nicht wussten, dass bezahlt ist.
Wie kann ich prüfen, ob meine Daten im Inkassobüro gelöscht wurden?
Gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) kann man Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen. Allerdings haben Unternehmen das Recht, die Daten solange zu speichern, wie es erforderlich ist. Da es sich hierbei um einen geschäftlichen Vorgang handelt (Inkassobüro hat Kosten, auch wenn diese dann amazon in Rechnung gestellt werden) ist das ein unternehmerisch relevanter Vorgang. Diese Daten sind gesetzlich 10 Jahre aufzubewahren. Das bedeutet im Endeffekt, dass eine Löschung kaum machbar sein wird.
Wer muß die Kosten dafür tragen?
Die Kosten für die Anforderung (Porto, Telefonkosten) trägt der, der die Auskunft beauftragt. Die Kosten für die Auskunft (und das Löschen) selbst muss derjenige tragen, der die Daten speichert.
Wie kann ich weiter gegen Amazon vorgehen? Man ignoriert dort meine weiteren Schreiben einfach und die Fakten lage ist glasklar
Insbesondere auch dem Inkassobüro unbedingt (nachweislich, am besten per Einschreiben) widersprechen. amazon hat mit dieser Forderung nicht das Geringste mehr zu tun, da sie abgetreten wurde. Deswegen sind Schreiben und Aufforderungen an amazon auch (fast) nutzlos.
Ansonsten jeder weiteren Forderung (gleich von wem) immer (nachweislich) widersprechen. Und sollte irgendwann ein Mahnbescheid kommen, kann man auch dem widersprechen. Wenn es wirklich grundlos ist, dann ist in der Regel spätestens dann Schluss.
Ist vielleicht jemand unter Euch, der mich gegen Vorlage meiner Advocard-Nr unterstützt?
Dafür sidn Anwälte da. Die sind übrigens auch die Einzigen, die das dürfen (Rechtdienstleistungsgesetz)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.