
AW: Verschwiegene Mängel bei Onlineauktion
Ist Verkäufer A aus dem Schneider weil in der Beschreibung des Artikels nicht ausdrücklich erwähnt wurde dass das Gerät funktioniert und wie der Lieferumfang aussieht?
Wenn nichts erwähnt wurde, ist nach gesetz "mittlere Art und Güte" erforderlich. Bei den Schrauben würde ich das als gegeben sehen, bei dem Netzteil, wenn dieses ohne weiteres beschaffbar ist (und preislich auch erschwinglich). Letzteres müsste man aber im Einzelfall beurteilen.
Hilft ihm der abschließende Satz "Keine Garantie oder Rückgabe, da Privatverkauf!" weiter?
Nein. Er muss schon die Gewährleistung ausschließen, wenn er das möchte. Udn das hat er versäumt. Er muss also für Sachmängel (und das wäre das Genannte) gerade stehen.
Kann Käufer B von der Auktion zurücktreten oder Nachbesserung fordern, da der Artikel mehrere Mängel aufweist welche nicht erwähnt wurden?
Der Käufer kann Nachbesserung für tatsächliche sachmängel (siehe oben) verlangen. Wennd er Verkäufer diese endgültig verweigert, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.