Gut klar ist mit urheberrechtlich geschütztes Material ein Begriff, aber wer ein Video hochläd, der willigt ein dass dies anderweilig eingebettet und verbreitet wird. Nur die von Person A geplante Vorführung wäre eine neue Nutzung.
In den Nutzungsrichtlinien von Youtube steht folgendes:
10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie [...der kram an youtube]
2. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
quelle: [url]http://www.youtube.com/t/terms[/url]
Ebenfalls bei Vimeo zu lesen:
You also grant each user (or specified users, if a video is ******ated "private") of the Vimeo Site or Services a limited, non-exclusive, non-transferable, personal and non-commercial license to access and view your video through the Vimeo Site or any other access point authorized by you and/or VIMEO. This right to access and view your video shall include, solely to the extent necessary, the right to copy, transmit or otherwise distribute, perform, publicly perform, create derivative works of, and display your video.
quelle: [url]http://vimeo.com/terms[/url]
was soviel heißt wie
Jedem User steht das Recht auf Zugang zum Video zu, umfasst das Recht zu kopieren, übertragen oder anderweitig zu verbreiten, vorzuführen, öffentlich aufzuführen, davon abgeleitete Werke kreieren, und zeigen/vorführen der Videos. So versteh ich den englischen Text.
Jetzt willigt der Uploader doch gleich meiner Person A die Nutzung ein. Sehe ich das falsch? Somit steht einer Vorführung mit Hilfer dern von Youtube und vimeo zurverfügung gestellten mittel doch nichts im wege?