
AW: Fotos von Minderjährigen sichtbar für Besucher?
Meiner Meinung nach können die Bilder prinzipiell veröffentlicht werden, wenn die Zustimmung vorliegt. Allerdings haben bei Minderjährigen (u1
die Erziehungsberechtigten das letzte Wort. Also selbst wenn der Jugendliche den Bedingungen zugestimmt hat, können die Eltern dem widersprechen.
Was ganz anderes ist es natürlich, wenn die Bildern gesetzlichen Regeln (und dazu gehört auch der Jugendschutz) nicht entsprechen. Und hierfür hat der Betreiber durchaus die Verantwortung, die Minderjährigen können das nicht einschätzen (auch wenn es manchmal selbst Erwachsene nicht können, aber das ist ein anderes Thema)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.