
AW: Handeln mit betrügerischen Absichten
Ob das strafbar ist... Das müsste wohl von der Staatsanwaltschaft geprüft werden und ggf. vom Gericht entschieden - sowas können wir hier nicht leisten.
Im Zivilrechtlichen bereich kommtt § 123 BGB in Frage - arglistige Täuschung.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.