Hallo zusammen
Vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten. Bei der Schweizer Domain Registrierungsstelle (Switch) lies ich zwei Domains auf ende Monat kündigen. Per Ende April wurden diese dann auch wie gewünscht aus meinem Online-Konto ausgebucht. Trotzdem erhielt ich heute eine Rechnung für die neue Periode zugesandt. Gemäss Switch hätte ich 30-Tage vor Ablauf der Periode kündigen müssen, weshalb ich nun nochmals für eine Periode (1 Jahr) bezahlen muss. Gemäss Vertragsbestimmungen (siehe unten) ist dies leider richtig.
Daran gibt's eigentlich nichts zu rütteln, ausser das ich etwas mehr Kulanz erwartet hätte. Was mich jedoch stört ist, dass ich nun für eine zusätzliche Periode ohne Gegenleistung (die Domains wurden mir ja bereits ausgebucht) bezahlen muss. Könnte ich da nicht verlangen, dass mir die Domains bis zum Ablauf der Periode in einem Jahr wieder eingebucht werden. Denn ich sehe nicht ganz ein, wieso ich für zwei Domains bezahlen soll, wenn mir diese nicht mal mehr gehören. Rechtlich gesehen ist dies sicher auch nicht ganz Lupenrein.8.4
Zahlungspflicht
Der Halter des Domain-Namens ist gegenüber SWITCH für die Preise vollumfänglich zahlungspflichtig. Die Benennung eines Dritten als Rechnungskontakt stellt eine Vereinbarung über die Rechnungsadresse dar und ist keine den Halter befreiende Übertragung der Zahlungspflicht für die gegenüber SWITCH geschuldeten Preise auf den Rechnungskontakt.
Verzichtet der Halter auf seinen Domain-Namen bis spätestens 30 Tage vor Beginn der neuen Abonnementsperiode ("Kündigungsfrist"), schuldet er die Preise für die folgende Abonnementsperiode nicht mehr.
Wer weiss mehr?
Gruss Kopernikus