
AW: Lebenslange Nutzungslizenz an Inhalten?
Meiner Meinung nach weder noch 
Ich persönlich sehe hier weder eine unklare Formulierung (Abs. 1), noch den Rechten widersprechende Regelung (Abs. 2), denn der Urheber kann durchaus festlegen, was er mit seinen Rechten macht. Und wenn er dem Verwender solche Rechte einräumt ist das sein Problem ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.