
AW: Anzeige wegen Betrugs. Wie weit wird es kommen?
Wird sowas bis vors Gericht kommen?
Wenn man sich nicht irgendwie einigt und K Klage einreicht und die nicht wieder zurückzieht: ja. Denn die Gerichte sind verpflichtet, in ungeklärten Streitfällen zu entscheiden, wenn einer die gerichtliche Entscheidung beantragt (klagt). Ich rede hier aber von der zivilrechtlichen Forderung (K will sein Geld zurück).
Wenn K aber eine Anzeige macht, wegen Betrug, werden die Ermittlungsbehörden zwar ermitteln, aber wenn keine Straftat vorliegt (denn das ist was anderes, als das K sein Geld zurück will), wird auch nicht verhandelt. Man muss hier also Strafrecht (Betrug) und Zivilrecht (Vertragsrecht) voneinander trennen.
Desweiteren, wer sagt mir denn das K den Artikel nicht selbst durch zu häufiger nutzung kaputt gemacht hat?
Da es sich um einen Privatkauf handelt, müsste K beweisen, dass der Artikel von Anfang an defekt war, damit er von V Sachmängelgewährleistung fordern kann. Das dürfte anhand der geschilderten Sachlage für K schwer werden 
Ich persönlich sehe, egal was K macht, kaum Chancen für ihn.
ich hab mal eine Frage und für diese Art von Frage seh ich nich ein bei nem Anwalt 50 bis 100 Euro zu blechen.
Wenn mich nicht alles täuscht, wird sowas heutzutage auch in der Schule gelernt, oder? Das ist rechtliches Grundwissen
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.