
AW: Datenschutzerklärung auch bei Bestandsdaten
Ich frage nur deshalb, weil es sich meines Erachtens um Bestandsdaten handelt (§ 14 TMG), weil der Name zur Begründung eines Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Ist er das? Eigentlich nicht 
Was ist, wenn die Onlinecommunity so ausgestaltet ist, dass andere Nutzer den Namen einsehen können?
Dann muss der Nutzer darauf hingewiesen werden und dem ausdrücklich zustimmen. Ein bloßer Hinweis in den AGB reicht nicht aus.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.